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   OLG München, 05.05.2009 - 31 Wx 17/09   

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https://dejure.org/2009,5319
OLG München, 05.05.2009 - 31 Wx 17/09 (https://dejure.org/2009,5319)
OLG München, Entscheidung vom 05.05.2009 - 31 Wx 17/09 (https://dejure.org/2009,5319)
OLG München, Entscheidung vom 05. Mai 2009 - 31 Wx 17/09 (https://dejure.org/2009,5319)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Volljährigenadoption: Sittliche Rechtfertigung bei beabsichtigter Sicherung eines bestehenden Pflegedienstverhältnisses

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer Volljährigenadoption

  • Judicialis

    BGB § 1767 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1767 Abs. 1
    Ablehnung einer Volljährigenadoption wegen Fehlens eines Eltern-Kind-Verhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Volljährigenadoption - Adoption abgelehnt, weil steuerliche Motive im Vordergrund stehen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1156
  • MDR 2009, 809
  • FGPrax 2009, 168
  • FamRZ 2009, 1336
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG München, 19.12.2008 - 31 Wx 49/08

    Ablehnung einer Volljährigenadoption, bei der steuerliche Motive im Vordergrund

    Auszug aus OLG München, 05.05.2009 - 31 Wx 17/09
    Ablehnung einer Volljährigenadoption, bei der das Motiv im Vordergrund steht, den Anzunehmenden, welcher bereits Pflegeleistungen für den Annehmenden erbringt, stärker an sich zu binden (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 19.12.2008, 31 Wx 049/08 = MDR 2009, 333).

    Wenn nach der Abwägung aller in Betracht kommender Umstände begründete Zweifel verbleiben, ob die beantragte Adoption sittlich gerechtfertigt ist, muss der Adoptionsantrag abgelehnt werden (OLG München MDR 2009, 333; OLG Köln FGPrax 2007, 121; OLG Köln FamRZ 2003, 1870; BayObLG FamRZ 1996, 183).

  • OLG Köln, 07.04.2003 - 16 Wx 63/03

    Volljährigenadoption von Stiefkindern

    Auszug aus OLG München, 05.05.2009 - 31 Wx 17/09
    Wenn nach der Abwägung aller in Betracht kommender Umstände begründete Zweifel verbleiben, ob die beantragte Adoption sittlich gerechtfertigt ist, muss der Adoptionsantrag abgelehnt werden (OLG München MDR 2009, 333; OLG Köln FGPrax 2007, 121; OLG Köln FamRZ 2003, 1870; BayObLG FamRZ 1996, 183).

    Zweifel an der sittlichen Rechtfertigung der Adoption gehen zu Lasten der Antragsteller (vgl. OLG Köln FamRZ 2003, 1870).

  • BayObLG, 18.05.2004 - 1Z BR 30/04

    Ablehnung einer Erwachsenenadoption

    Auszug aus OLG München, 05.05.2009 - 31 Wx 17/09
    Spielen mehrere Motive eine Rolle, so muss das familienbezogene Motiv das Hauptmotiv sein; das Vorliegen weiterer Motive schadet nicht, solange es sich nur um Nebenmotive handelt (vgl. BayObLGZ FamRZ 2005, 546).
  • BayObLG, 21.04.2004 - 1Z BR 19/04

    Voraussetzungen für eine Erwachsenenadoption

    Auszug aus OLG München, 05.05.2009 - 31 Wx 17/09
    § 1767 Abs. 1 Halbsatz 2 BGB bestimmt, dass die sittliche Rechtfertigung der Annahme eines Volljährigen als Kind insbesondere dann anzunehmen ist, wenn zwischen dem Annehmenden und dem Anzunehmenden ein Eltern-Kind-Verhältnis bereits entstanden ist (vgl. BayObLG FamRZ 2005, 131).
  • Drs-Bund, 07.01.1975 - BT-Drs 7/3061
    Auszug aus OLG München, 05.05.2009 - 31 Wx 17/09
    Das Vormundschaftsgericht bzw. das an dessen Stelle tretende Beschwerdegericht hat wegen der vom Gesetzgeber (vgl. BT-Drucks. III/530 S. 20 und II/1586 S. 18) betonten Gefahr des Missbrauchs des Rechtsinstituts der Volljährigenadoption eingehend zu prüfen, aus welchen Gründen das Annahmeverhältnis zu einem Volljährigen begründet werden soll, da die Herstellung familienrechtlicher Beziehungen zwischen Volljährigen durch Adoption gerade nicht der freien Disposition der Beteiligten überlassen bleiben soll (vgl. BT-Drucks. 7/3061 S. 52).
  • BayObLG, 24.07.2002 - 1Z BR 9/02

    Voraussetzungen der Erwachsenenadoption - frühzeitiges Eltern-Kind-Verhältnis und

    Auszug aus OLG München, 05.05.2009 - 31 Wx 17/09
    Das Landgericht hat ferner erkannt, dass die Anforderungen, die an das Bestehen eines Eltern-Kind-Verhältnisses zu stellen sind, naturgemäß im Rahmen der Erwachsenenadoption nicht dieselben sein können wie bei einer Minderjährigenadoption (vgl. BayObLGZ 2002, 243/246).
  • OLG Köln, 16.10.2006 - 16 Wx 194/06

    Eigene Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts bei Vorentscheidung durch

    Auszug aus OLG München, 05.05.2009 - 31 Wx 17/09
    Wenn nach der Abwägung aller in Betracht kommender Umstände begründete Zweifel verbleiben, ob die beantragte Adoption sittlich gerechtfertigt ist, muss der Adoptionsantrag abgelehnt werden (OLG München MDR 2009, 333; OLG Köln FGPrax 2007, 121; OLG Köln FamRZ 2003, 1870; BayObLG FamRZ 1996, 183).
  • BayObLG, 29.03.1995 - 1Z BR 72/94

    Erwachsenenadoption eines Ausländers

    Auszug aus OLG München, 05.05.2009 - 31 Wx 17/09
    Wenn nach der Abwägung aller in Betracht kommender Umstände begründete Zweifel verbleiben, ob die beantragte Adoption sittlich gerechtfertigt ist, muss der Adoptionsantrag abgelehnt werden (OLG München MDR 2009, 333; OLG Köln FGPrax 2007, 121; OLG Köln FamRZ 2003, 1870; BayObLG FamRZ 1996, 183).
  • Drs-Bund, 07.08.1958 - BT-Drs III/530
    Auszug aus OLG München, 05.05.2009 - 31 Wx 17/09
    Das Vormundschaftsgericht bzw. das an dessen Stelle tretende Beschwerdegericht hat wegen der vom Gesetzgeber (vgl. BT-Drucks. III/530 S. 20 und II/1586 S. 18) betonten Gefahr des Missbrauchs des Rechtsinstituts der Volljährigenadoption eingehend zu prüfen, aus welchen Gründen das Annahmeverhältnis zu einem Volljährigen begründet werden soll, da die Herstellung familienrechtlicher Beziehungen zwischen Volljährigen durch Adoption gerade nicht der freien Disposition der Beteiligten überlassen bleiben soll (vgl. BT-Drucks. 7/3061 S. 52).
  • OLG Braunschweig, 15.03.2017 - 1 UF 139/16

    Erwachsenenadoption, Begriff des Eltern-Kind-Verhältnisses i.S. von § 1767 Abs. 1

    Nicht ausreichend sind das Interesse, sich der bezahlten Pflegeleistungen auch in Zukunft sicher zu sein oder eine Steuerersparnis (OLG München FamRZ 2009, 1336; Palandt-Götz a. a. O., Rn. 7), die finanzielle Absicherung des Anzunehmenden (OLG München FamRZ 2010, 46), andere wirtschaftliche Interessen (OLG Zweibrücken FamRZ 2006, 572) oder lediglich freundschaftliche Beziehungen (BayObLG StAZ 1996, 171).
  • OLG Nürnberg, 04.08.2014 - 9 UF 468/14

    Volljährigenadoption: Prüfung einer sittlichen Rechtfertigung

    Auch wenn die geforderte innere Verbundenheit der Beteiligten zueinander nicht verlangt, dass ein Gleichgewicht der beiderseitigen Bedürfnisse bestehen muss (OLG Hamm FamRZ 2003, 1867), rechtfertigt es den Adoptionsausspruch aber nicht, wenn sich der Annehmende Pflegeleistungen des Anzunehmenden für die Zukunft sichern will (OLG München NJW-RR 2009, 1156).

    Diese Motive rechtfertigen den Ausspruch der Adoption der Anzunehmenden jedoch nicht (OLG München NJW-RR 2009, 1156 f), denn dies stellt kein familienbezogenes Motiv dar.

  • OLG Schleswig, 03.06.2009 - 2 W 26/09

    Voraussetzungen der Adoption eines Volljährigen

    Verbleibende Zweifel gehen zu Lasten der Beteiligten (vgl. nur OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22. Juli 2005, 14 Wx 31/05, NJW-RR 2006, S. 364 f.; OLG Köln, Beschluss vom 16. Oktober 2006, 16 Wx 194/06, FGPrax 2007, S. 121 ff.; OLG München, Beschluss vom 5. Mai 2009, 31 Wx 17/09 - bei Juris in Fortführung des Beschlusses vom 19. Dezember 2008 - 31 Wx 49/08, NJW-RR 2009, 591; Frank in: Staudinger, 2007, § 1767 Rn. 19, 23, m. w. N.).
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